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ARCHIVUM - das neue elektonische Urkundenregister der Rechtsanwälte

Ab 1.7.2007 kann ein Rechtsanwalt Urkunden elektronisch an das Gericht versenden, wobei durch die elektonische Signatur des Anwaltes die Urkunde als echt gilt!

Genaue Ausführungen folgen demnächst !

Dr.Helmut KIENTZL

19.05.2007 09:01

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