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ARCHIVUM - das neue elektonische Urkundenregister der Rechtsanwälte
Ab 1.7.2007 kann ein Rechtsanwalt Urkunden elektronisch an das Gericht versenden, wobei durch die elektonische Signatur des Anwaltes die Urkunde als echt gilt!
Genaue Ausführungen folgen demnächst !
Dr.Helmut KIENTZL
19.05.2007
09:01
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