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Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010

Nach der aktuellen Regierungsvorlage für das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 soll es Änderungen im Einkommenssteuergesetz 1988 geben.

Dies betrifft die Haftung für Bauunternehmer bei Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer.

Die bisher schon bestehende Auftraggeberhaftung soll nicht nur die Lohnsteuer, sondern ebenso die lohnabhängigen Abgaben des beauftragten Unternehmens (Subunternehmer) umfassen.

Alternativ kann das beauftragte Unternehmen (Generalunternehmer) 5% dieses Haftungsbetrages (geplant sind sogar 10%) mit haftungsbefreiender Wirkung an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkassa bzw. der NÖ Gebietskrankenkasse leisten.

Weiters soll eine Haftungsfreistellung eröffnet werden, wenn der beauftragte Unternehmer (Subunternehmer) zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der HFU-Gesamtliste geführt wird.

Die HFU-Gesamtliste wird von der Gebietskrankenkasse für haftungsfreistellende Unternehmen nach § 67 b Abs. 6 ASVG geführt.

Hingegen wird die Haftung des Arbeitnehmers laut Regierungsvorlage abgemindert. Bisher haftete der Arbeitnehmer schon dann für die Abgaben, wenn er mit dem Arbeitgeber bei der Verkürzung der Lohnsteuer zusammenwirkte und der Arbeitnehmer dies wusste oder wissen musste.

Der Tatbestand der Fahrlässigkeit soll wegfallen, sodass eine Haftung nur bei vorsätzlichem Zusammenwirken eintreten soll, überdies soll die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers nur subsidär (ersatzweise) erfolgen.

Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und fordern Sie vom Subunternehmer entsprechende Nachweise.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre Rechtsberater

 

14.09.2010 14:39

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