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Information zum LKW Fahrverbot

Achtung!

Ab 01.07.2008 gilt für LKW mit Baujahr vor 1992 in verschiedenen Gemeinden Niederösterreichs ein Fahrverbot.

 

Information zum

LKW-FAHRVERBOT

in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland 

 

Hintergrund

  • In Umsetzung der europarechtlichen Verpflichtungen und zur Konkretisierung des IG-L (Immissionsschutzgesetz - Luft) wurden von den Landeshauptmännern von Wien, NÖ und dem Bgld. Sanierungsgebiete festgelegt.
  • In diesen Sanierungsgebieten (siehe folgende Auflistung für NÖ) sind Maßnahmen zur Verminderung der Feinstaubbelastung vorgesehen. Beispielsweise ist der Einsatz von Partikelfiltern bei Maschinen und Geräten vorgesehen, beim Einsatz von Streumitteln sind Vorgaben einzuhalten und wurden eben auch Fahrverbote für LKW verhängt.

 

Inkrafttreten und betroffene Fahrzeuge

  • Das Fahrverbot trat mit 01.07.2008 in Kraft und betrifft
  • LKW (u. Sattelzugfahrzeuge) die erstmals vor dem 01.01.1992 zugelassen wurden.
  • Da es auf die Typisierung des KFZ als LKW ankommt, sind auch Geländewagen und Kleintransporter betroffen wenn Sie als LKW typisiert sind.
  • Ausnahmen bestehen für Einsatzfahrzeuge und in Niederösterreich für historische Fahrzeuge die älter als 25 Jahre sind.

 

Welche Fahrten sind erlaubt, welche verboten?

  • Grundsätzlich sind alle Fahrten mit diesen alten LKW's verboten, ausgenommen jedoch
  • gewerbliche Fahrten, zum Zweck der Ladetätigkeit in das und aus dem Sanierungsgebiet.
  •  
  •  Verboten sind aber jedenfalls auch gewerbl. Fahrten ohne Ladetätigkeit und das Durchqueren eines Sanierungsgebietes.
  • Höchststrafe: € 2.180,--

 

Sanierungsgebiete in NÖ

 

Bezirke Bruck/Leitha, Gänserndorf, Korneuburg, Mistelbach, Tulln, Wien-Umgebung; die Staturstädte Krems, St. Pölten u. Wr. Neustadt gänzlich.

Im Bezirk Amstetten: Gmd. Amstetten;

Bezirk Baden mit Ausnahme der Gemeinden Alland, Altenmarkt/Triesting, Berndorf, Furth/Triesting, Heiligenkreuz, Hernstein, Hirtenberg, Klausen-Leopoldsdorf, Pottenstein u. Weissenbach/Triesting;

Im Bezirk Horn die Gemeinden Eggenburg, Röschitz u. Straning-Grafenberg;

Bezirk Hollabrunn, ausgenommen Gemeinde Hardegg;

Im Bezirk Krems die Gemeinden Gedersdorf, Grafenegg und Rohrendorf/Krems;

Bezirk Mödling, ausgenommen Gemeinden Breitenfurt, Gaaden, Gießhübl, Hinterbrühl, Kaltenleutgeben, Laab im Wald u. Wienerwald;

Im Bezirk Neunkirchen die Gemeinden Breitenau, Natschbach-Loipersbach, Neunkirchen, Schwarzau, St. Egyden und Würflach;

Im Bezirk St. Pölten die Gemeinden Aspernhof, Herzogenburg, Nussdorf/Traisen, Traismauer u. Weißenkirchen/Perschling;

Im Bezirk Wr. Neustadt die Gemeinden, Bad Fischau, Ebenfurth, Eggendorf, Felixdorf, Katzeldorf, Lanzenkirchen, Lichtenwörth, Matzendorf-Hölles, Sollenau, Theresienfeld, Weikersdorf, Winzendorf-Muthmannsdorf, Wöllersdorf-Steinabrückl und Zillingdorf.

 

 

Mag. Ing. Thomas Benda

11.12.2008 10:10

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