wichtige Informationen zu Änderungen beim Arbeitnehmerschutz:
Ab dem 1.1.2010 gilt eine neue Regelung für Erst-Helfer für Arbeitsstätten und Baustellen von 1 bis 4 Arbeitnehmer und eine Neuregelung der Auffrischungskurse für alle Erst-Helfer.
Arbeitsstätten - Anforderungen:
Die Mindestzahl an ausgebildeten Erst-Helfer beträgt in Abhängigkeit der regelmäßig, gleichzeitig (diesbezüglich wir die Führung genauer Aufzeichnungen empfohlen!) in der Arbeitsstätte Beschäftigten :
· bis 19 Arbeitnehmer -> 1 Person,
· 20 bis 29 Arbeitnehmer -> 2 Personen,
· je weitere 10 Arbeitnehmer -> 1 zusätzliche Person.
In Arbeitsstätten mit geringen Unfallgefahren (z.B. Büros):
· bis 29 Arbeitnehmer -> 1 Person,
· 30 bis 49 Arbeitnehmer -> 2 Personen,
· je weitere 20 Arbeitnehmer -> 1 zusätzliche Person.
Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit eine im Hinblick auf die Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer ausreichende Anzahl an Erst-Helfern anwesend (und erreichbar) ist.
Baustellen
Die Mindestzahl an ausgebildeten Erst-Helfern beträgt in Abhängigkeit der auf einer Baustelle von einem Arbeitgeber Beschäftigten:
· bis 19 Arbeitnehmer -> 1 Person,
· 20 bis 29 Arbeitnehmer -> 2 Personen,
· je weitere 10 Arbeitnehmer -> 1 zusätzliche Person.
Ausbildung des Erst-Helfers
Arbeitsstätten und Baustellen mit mindestens fünf Arbeitnehmern
· mindestens 16 Stunden
· nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes oder gleichwertig (z.B. Grundwehrdienst)
· Auffrischungskurs alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden)
Arbeitsstätten und Baustellen von 1 bis 4 Arbeitnehmern
· bis 1.1.2015 ist es ausreichend, wenn der Erst-Helfer nach dem 1.1.1998 eine mindestens sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (im Sinne der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung) absolviert hat.
· Bei Personen, deren Führerschein nicht älter als 12 Jahre ist, ist davon auszugehen, dass sie dieses Erfordernis erfüllen.
· Ab 1.1.2015: Auffrischungskurs alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden).
23.12.2009 16:03