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Achtung Falle: Unternehmensstrafrecht

Seit 01.01.2006 ist das sogenannte Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Kraft, mit welchem der österreichische Gesetzgeber auch Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung zieht.

 

Dem bisherigen Strafrechtssystem lag der Gedanke zugrunde, dass nur natürliche Personen aufgrund rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens, strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden können.

 

Insofern ist es zu einer Systemänderung gekommen.

 

Wesentlich ist, dass dieses Gesetz unter dem Wort "Verbände" juristische Personen wie GmbH`s, AG`s usw. als auch Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften udgl. erfasst.

 

Strafbar für einen Verband kann nun sein, wenn

 

v      eine Person in Führungsposition (Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Vorstand, etc) oder

 

v      eine unterstelle Person (Mitarbeiter) wegen mangelnder Überwachung und Kontrolle

 

eine strafbare Handlung, welche nach einem Bundes - oder Landesgesetz gerichtlich strafbar ist, begeht.

 

Vor allem hinsichtlich der Mitarbeiter wird es sehr darauf ankommen, dass die jeweiligen Vorgesetzten dokumentieren können, dass die Mitarbeiter über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für Sicherheit, Prävention, Information und Dokumentation hinsichtlich ihrer Aufgaben, eingeschult waren.

 

Beispielhaft denke man hier nur an die Absicherung von Baustellen, wo etwa durch fahrlässiges Handeln eines Bauarbeiters Dritte verletzt oder sogar getötet werden.

 

Hier könnte dann auch strafrechtliche Verfolgung der Baufirma selbst durch die Staatanwaltschaft erfolgen.

 

Weitere Beispiele wären Transportunternehmer, die ihre Fahrer unter Zeitdruck setzen wobei aufgrund der zurückzulegenden Strecke objektiv davon ausgegangen werden muss, dass der Fahrer Arbeitszeit- und Ruhensbestimmungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen missachten muss.

 

Kommt es dann noch zu einem Unfall wo diesen Fahrer ein Verschulden trifft, kann das Unternehmensstrafrecht greifen.

 

Oder: Kinder gelangen auf eine mangelhaft abgesicherte Baustelle und verletzen sich beim Spielen auf einer solchen. Hier hätte der Polier jedenfalls absichern müssen.

 

Oder: Eine Autowerkstätte lagert ohne Vorkehrungen und Genehmigungen alte Ölfässer auf ihrer Liegenschaft, Öl tritt aus und kontaminiert die umliegenden Liegenschaften. Hier wird es wohl auch zu einer strafrechtlichen Verantwortung des Geschäftsführers, der handelnden Mitarbeiter aber auch des Verbandes selbst kommen können.

 

Als Sanktion wird über den Verband eine Geldstrafe verhängt werden, welche wie im Strafrecht üblich, nach Tagessätzen bemessen wird. Als Obergrenze gilt, dass 180 Tagessätze zu je EUR 10.000,- somit Gesamtgeldstrafen von EUR 1,8 Mio. ausgesprochen werden können.

 

Vorsicht ist daher geboten, da eine derartige finanzielle Belastung wohl die Substanz vieler Mittelbetriebe angreifen kann.

 

Wir stehen auch zu diesem Thema gerne beratend zur Seite.

 

30.09.2010 13:37

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